AGB

Um Ihnen eine angenehme Reise garantieren zu können und Ihnen sowie uns eventuellen Ärger zu ersparen, möchten wir Ihnen dazu noch einige wichtige Informationen zukommen lassen.

Für die Reisen aus diesem Programm gelten die ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN ARB 1992. Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des §73 Abs. 1 GewO. 1994 und des §8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über Ausübungsvorschriften für alle Tätigkeiten und Leistungen des Reisebüros. Wir halten den vollen Umfang der Reisebedingungen in unseren Verkaufsstellen zu ihrer Verfügung.

Für Buchungen ab den 01.07.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetz (PRG) an Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

Anmeldung und Zahlung

Bei Buchung der Reise wird eine Anzahlung von 20% fällig, die innerhalb von 8 Tagen zu zahlen ist. Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
Die folgenden Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl. Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt werden können.

  • Zahlung per Rechnung/Erlagschein
  • Barzahlung

Zu der auf dem Zahlschein angeführten Fälligkeit muss der angeführte Betrag auf unserem Konto eingegangen sein.

Darüber hinausgehende oder vorzeitige geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch NICHT abgesichert.

Gruppenermäßigung

Setzen Sie sich mit unserem Büro in Verbindung.

Kundengeldabsicherungen

Ihr Geld ist bei uns in sicheren Händen! Die bei uns gebuchten Pauschalreisen sind nach Maßgabe der österreichischen Reisebüroversicherungsverordnung – RSV (BGBI. II Nr. 10/1998) gesichert.

Veranstalter: Christian W. Ladstätter, CHRISTL REISEN, 9991 Dölsach, Reimmichlstraße 20, Eintragungsnummer 2004/0003 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Gemäß der Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und betragt 20% des Reisepreises.
WICHTIGE INFORMATION ZUR INSOLVENZABSICHERUNG: Zahlen Sie nicht mehr als 20vH des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht frührer als 20 Tage vor Reiseantritt. Darüberhinausgehende oder vorzeitige geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch NICHT abgesichert.
Bankgarantie bei der Lienzer Sparkasse unter der Garantie Nr.313920 . Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 1/317 25 00, Fax: +43 1/317 25 00 – 199) vorzunehmen.
Für Buchungen ab den 01.07.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetz (PRG) an Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

CHRISTL REISEN

Christian Ladstätter
Reimmichlstraße 20
A- 9991 Dölsach

Tel: +43 4852 / 67 400
Fax: +43 4852 / 67 400 – 4

E-Mail: info@christl-reisen.at

UID-Nr. ATU45602707

Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Lienz

Keine unseriösen Werbefahrten

Wir machen keine unseriösen Werbefahrten mit versteckten Zuschlägen. Unsere Reisen beinhalten keine Verkaufshows oder Werbeabende. Denn eine billige Reise wird dann oft sehr teuer.

Rauchverbot in unseren Bussen

Für Raucher sind genügend Rauchpausen vorgesehen.

Reisepass oder Personalausweis

Jeder Teilnehmer ist für die Gültigkeit und das Mitführen der erforderlichen Reise Dokumente selbst verantwortlich.

Rücktritt der Veranstalters

Wir sind berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung einer Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt im Normalfall 20 Personen.

Sitzplätze

Die Sitzplätze in den Bussen sind durchgehend nummeriert und werden nach Anmeldung vergeben.

Stornobedingungen

Der Kunde hat das Recht, von einer Reise zurückzutreten, ist jedoch verpflichtet, die jeweiligen Kosten einer Stornogebühr zu übernehmen, d. h.:

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises;
  • ab 29. – 20. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises;
  • ab 19. – 10. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises;
  • ab 9. – 4. Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises;
  • ab 3. Tag (72 Std. vor Reiseantritt): 85 % des Reisepreises;
  • no show (bei Nichterscheinen am Abreisetag): 100 % des Reisepreises;
  • bei Eintagesfahrten: bis 2. Tag vor der Fahrt kostenlos, dann 100 % des Reisepreises.

WIR EMPFEHLEN IHNEN DEN ABSCHLUSS EINER STORNO-/ REISEVERSICHERUNG. SICHER IST SICHER!

Nutzen Sie unsere günstige Busreiseversicherung. Auch dabei sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich!

Bei einigen Bus-, Flugreisen und Kreuzfahrten arbeiten wir mit anderen erfahrenen Reiseunternehmen zusammen. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Reisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornokosten der Partner-Veranstalter gelten, die wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zusenden.

Zimmereinteilung

Diese ist ausschließlich dem Hotel oder Vermieter überlassen. Wir als Reiseveranstalter können lediglich Ihren Wunsch weiterleiten, die Erfüllung jedoch nicht garantieren.

Preis und Wert

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.

John Ruskin
engl. Sozialreformer (1819 – 1900)